Cesare Pavese

Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) für:

  1. Seminare und Schulungen
  2. Beratungsdienstleistungen
  3. Prüfungsleistungen

Die AGB in PDF-Form zum Download finden Sie im Kasten in der rechten Spalte.

A) AGB für Seminare und Schulungen

§1 Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminare und Schulungen liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen“ der HEITCON3 GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz HEITCON3 ) zugrunde. Dies gilt sowohl für offene Seminare als auch für firmenspezifische Inhouse Seminare.

Anderslautende Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von HEITCON3 schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der HEITCON3.

§2 Leistungsbeschreibung

HEITCON3 wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der jeweiligen Seminarbeschreibung durchführen. Unterlagen zu der Veranstaltung sind gemäß der Beschreibung in der Leistung enthalten.

§3 Anmeldungen

Anmeldungen erfolgen online über das Buchungsformular auf der HEITCON3-Internetseite (www.heitcon3.de). Eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail ist ebenfalls möglich.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser AGBs.

Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Bestätigung von HEITCON3 wirksam (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses).

§4 Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung.

§5 Absagen und Widerrufsrecht

Die Anmeldung kann bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen werden. Bei einer Stornierung der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn bis 7 Tage vor Seminarbeginn werden 25% der Seminargebühr erhoben (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet). Bei späterer Stornierung bzw. bei Nichterscheinen werden die volle Seminargebühren sowie bereits angefallene Spesen erhoben.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang im Unternehmen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, soweit dieser eventuelle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

HEITCON3 kann wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, wegen des Ausfalls von Referenten oder Zulieferungen oder aus anderem wichtigen Grund (z.B höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) vom Vertrag zurücktreten. HEITCON3 erstattet in diesem Fall bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an dem für die Durchführung der Veranstaltung ange- botenen Ersatztermin nicht möglich ist.

§6 Seminargebühren

Die jeweils gültigen Seminargebühren sind den Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gebühren für den Besuch unserer Seminare und Schulungen sind in Euro zu entrichten und 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

Für firmenspezifischen Inhouse Seminare werden individuelle Angebote mit der jeweiligen Leistungsbeschreibung inkl. der Berücksichtigung von Reisekosten und Spesen (Hotelkosten, Bahntickets usw.) erstellt.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offen stehenden Betrag zu berechnen.

§7 Zertifikat

Jeder Teilnehmer erhält für die erfolgreiche Kursteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat.

§8 Durchführungsabweichung

HEITCON3 bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatztrainer einzusetzen oder den Inhalt der Veranstaltung geringfügig zu ändern, sofern offizielle Kursvorgaben (z.B. Vorgaben vom TÜV, AXELOS, der APMG oder EXIN) nicht beeinträchtigt werden. Die Teilnehmer werden unverzüglich informiert.

§9 Copyright

Veranstaltungsunterlagen sind zur Nutzung durch den Teilnehmer während des Seminars und zum Nachschlagen nach dem Seminar gedacht.

Alle Rechte, auch die der Übersetzung bleiben HEITCON3 bzw. dem Rechtsinhaber vorbehal- ten. Ohne schriftliche Genehmigung von HEITCON3 bzw. des Rechtsinhabers darf kein Teil der Veranstaltungsunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

§10 Eingetragene Warenzeichen

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.

§11 Haftung

In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. Soweit nicht durch § 309 Nr. 7 und 8 BGB geregelt, haften wir für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insge- samt bis zu einem Betrag von EUR 10.000. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

HEITCON3 haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen kön- nen. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden, es sein denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Sollte HEITCON3 durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendma- chung von Schadensersatzansprüchen vor.

§12 Sonstiges

Teilnehmer sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten.

§13 Beschwerden

Wenn Kunden, Teilnehmer, oder Dritte eine Beschwerde gegen HEITCON3 vorbringen möchten, steht ihnen hierfür ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, das über info@heitcon3.de eingeleitet werden kann.

Unabhängig davon steht Ihnen die  Geschäftsführung der HEITCON3, Herr Christian Hackbart (hackbart@heitcon3.de), für alle relevanten Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.

Gerichtsstand ist Hamburg.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksam- keit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

B) AGB für Beratungsdienstleistungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer genannt an den Auftraggeber bei der Planung,
Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist:

  • Unternehmensführung/Managementberatung
  • Personal- und Sozialwesen
  • Datenverarbeitung einschließlich der Vorbereitung von Hard- und Software Auswahlentscheidungen
  • Verwaltung und Organisation

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Angebot oder in einem separaten Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch  einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur
Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten
oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem
Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

§3 Leistungsänderungen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich
des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.

Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers
oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht,
sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

§4 Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen
zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich
zu bestätigen.

§6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des
Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz
der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Angebot oder einem separaten Vertrag geregelt.

Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen
zulässig.

§7 Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten.

§8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden
und der Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen,
die keine leitenden Angestellten sind, haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren
Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen,
die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos
ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Der Auftragnehmer haftet
nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen müssen, in jedem Fall aber in 5
Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.

§9 Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen
nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen
zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§10 Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung
beeinflussen können.

Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren,
vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

§11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung
und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und
unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§12 Kündigung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§13 Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen

Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn
die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.

Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung
übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen,
Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gem. § 13. 1.
zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§14 Sonstiges

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von
einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

 

C) AGB für Prüfungsleistungen

Die Kandidaten, die an einer Zertifizierungsprüfung teilnehmen, legen einen persönlichen Account beim Prüfungsanbieter PEOPLECERT an. Jede weitere Behandlung von persönlichen Daten in Bezug auf Prüfungen obliegt PEOPLECERT.

Desweiteren erklären sich die Teilnehmer mit den in diesem Dokument festgelegten allgemeinen Bedingungen für Prüfungsleistungen einverstanden.

§1 Kandidatennummer

Die Kandidaten müssen einen Identifikationsnachweis mit Foto zur Prüfung vorlegen (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Wenn der Kandidat dem Trainer/der Aufsichtsperson vor der Prüfung keinen Identifikationsnachweis vorlegt, behält sich das Examination Institute bzw. die Accredited Training Organisation das Recht vor, dem Kandidaten die Teilnahme an der Prüfung zu verweigern.

§2 Verhaltenskodex für Kandidaten

Die Kandidaten müssen mindestens 5 Minuten vor Beginn der Prüfung anwesend sein. Bei ihrer Teilnahme an einer Prüfung verpflichten sich die Kandidaten zu höflichem und rücksichtsvollem Verhalten gegenüber den anderen Kandidaten und dem Trainer/der Aufsichtsperson. AXELOS Limited verleiht denjenigen Kandidaten ein Zertifikat, die:

  • für das Bestehen der Foundation-Prüfung erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben;
  • die für das Bestehen der Intermediate-Prüfung erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben (falls zutreffend);
  • die Foundation-Prüfung erfolgreich bestanden haben, um die Practitioner-Prüfung zu absolvieren und dafür Nachweise vorgelegt haben; und
  • den Zertifizierungsbedingungen von AXELOS Limited , die in den vorliegenden allgemeinen Bedingungen festgelegt sind, zustimmen.

Die Zertifizierung erlaubt keine Verwendung von Handelsmarken oder Logos, die mit dem Zertifizierungsverfahren oder damit verbundenen Produkten und Verfahren in Verbindung stehen. Sollte ein Kandidat Zertifikate, Handelsmarken oder Logos, die mit Zertifizierungsverfahren verbunden sind, missbräuchlich verwenden, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um den Vorfall aufzuklären und Wiederholungen zu vermeiden. Bei schwerwiegendem und/oder wiederholtem Missbrauch werden die Zertifikate aberkannt und entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.

§3 Nachkontrolle

Mindestens drei und maximal fünf Jahre nach der Zertifizierung müssen Registrierte Practitioner eine Re-registration-Prüfung ablegen und bestehen, um ihre Zertifizierung als Registrierter Practitioner zu behalten. Die Re-registration-Prüfung hat ähnliche Anforderungen wie die Intermediate-Prüfung und die Practitioner-Prüfung, ist aber kürzer.

§4 Besondere Vorkehrungen

AXELOS Limited verfügt über eine Richtlinie für Menschen mit Behinderung, die über die Website www.axelos.com zugänglich ist. Die Richtlinie für Menschen mit Behinderung legt die vorhandenen Vorkehrungen fest, die allen Kandidaten einen barrierefreien Zugang ermöglichen.

§5 Beschwerden

Wenn Kandidaten, ATOs, ACOs oder Dritte eine Beschwerde gegen AXELOS vorbringen möchten, steht ihnen hierfür das offizielle Beschwerdeverfahren auf der Website www.axelos.com zur Verfügung.

§6 Widerspruch

AXELOS Limited verfügt über ein offizielles Widerspruchsverfahren, das über die Website www.axelos.com zugänglich ist.

§7 Aufbewahrung von Informationen

AXELOS Limited bewahrt die Formulare mit Angaben zum Kandidaten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Prüfungsdatum auf. Danach werden die Informationen unwiderruflich zerstört. Im Falle von Streitigkeiten gelten die Informationen, die sich in den Unterlagen von AXELOS befinden, als korrekt. Elektronische Kopien von Informationen zum Kandidaten werden für den Zeitraum des Qualifikationsverfahrens aufbewahrt, um die Ergebnisse auf Nachfrage gemäß der unten aufgeführten Datenschutzerklärung prüfen zu können. Die Antwortbögen der Prüfung werden 12 Monate nach dem Prüfungsdatum unwiderruflich zerstört.

§8 Datenschutzerklärung

AXELOS Limited entspricht sämtlichen relevanten und aktuell geltenden Gesetzen der Datenschutzbehörde in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist. Gemäß den Bestimmungen unserer Akkreditierung durch UKAS ist AXELOS Limited  verpflichtet, eine Liste mit Kandidatennummern, Prüfungsterminen und Namen aller erfolgreichen Kandidaten zu führen. Wenn ein Kandidat die Prüfung besteht, werden diese Informationen über unsere Website veröffentlicht. Neben diesem genannten Verwendungszweck werden jedoch alle durch den Kandidaten zur Verfügung gestellten persönlichen Daten und Angaben zu seinem Prüfungsergebnis durch AXELOS Limited vertraulich behandelt und ausschließlich zur Weiterentwicklung und Optimierung seiner akkreditierten Schulungs- und Prüfungsverfahren genutzt. Unter keinerlei Umständen wird AXELOS Limited Kontaktdaten an Drittparteien verkaufen oder weitergeben. Das Prüfungsdatum, die Namen und die Prüfungsnummern von erfolgreichen Kandidaten werden auf der AXELOS Limited Website für jede Qualifikation im Register erfolgreicher Kandidaten veröffentlicht.

Beim Ausfüllen der Formulare mit Angaben zum Kandidaten müssen die Kandidaten angeben, ob sie im Register erfolgreicher Kandidaten erscheinen möchten. Wenn die Kandidaten das Datenschutzkästchen angekreuzt haben, leitet das Examination Institute die Prüfungsergebnisse nur an die ATO weiter, die die entsprechende Prüfung durchgeführt hat und wird die Ergebnisse der Kandidaten nicht im Register erfolgreicher Kandidaten veröffentlichen. Wenn das Kästchen nicht angekreuzt wurde, hat AXELOS Limited über das Examination Institute die Erlaubnis, die Kandidaten auf der Website zu veröffentlichen und Dritte über deren Bestehen der Prüfung zu informieren. Wenn die Kandidaten ihre Meinung zu einem späteren Zeitpunkt ändern, müssen sie hierfür eine schriftliche Bestätigung an AXELOS Limited mit einer Kopie des Prüfungszertifikats senden, um AXELOS Limited die Erlaubnis zur Änderung der Präferenzen zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass für solche Änderungen eine Verwaltungsgebühr von £ 25,00 + MwSt. anfällt.

AXELOS Limited übernimmt keinerlei Haftung für die Vollständigkeit der Website oder des Registers erfolgreicher Kandidaten. Die Kandidaten sollten AXELOS Limited umgehend kontaktieren, wenn Sie glauben, dass ihre Aufzeichnungen unvollständig sind. Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch einen Bildungsträger an den Arbeitgeber des Prüflings unterliegt der Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Prüfling und Bildungsträger. AXELOS Limited bittet alle erfolgreichen Kandidaten der Practitioner-Prüfung nach Veröffentlichung ihrer Ergebnisse einen Online-Fragebogen auszufüllen, um unseren Service zu verbessern.

§9 Ethische Richtlinien

Die Kommission für Ethik und Verhaltensnormen stellt sicher, dass AXELOS Limited die Grundsätze einer guten Unternehmensführung einhält, ethisch korrekt arbeitet und dabei die Interessen aller wahrt.